Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb der TTG Kleinsteinbach-Singen in den Sporthallen der Gemeinde Pfinztal.
In dieses Konzept sind die Vorschriften und Handlungsempfehlungen folgender Grundlagen eingegangen:
1.) Liste der Nutzerdaten
Jeder Verein bzw. Träger eines Stützpunktes benennt eine/n Hygiene-Beauftragten, der als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik dient und die Einhaltung der Maßnahmen des Schutz-und Handlungskonzeptes überwacht.
Ferner sind die Daten der jeweiligen Nutzer festzuhalten. Eine entsprechende Liste ist vom Verein zu erstellen, zu archivieren und auf Verlangen (§1 Absatz 4 CoronaVO Sportstätten) der Gemeinde auszuhändigen.
Die jeweiligen Blankoformulare der Liste befinden sich im Hallenbuch oder im Tischtennisschrank.
Jeder Trainingsteilnehmer hat sich vor dem Beginn des Trainings dort eintragen zu lassen.
Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen die Einrichtung im Sinne des Absatzes 1 nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen.
Diese Daten sind vom Verein vier Wochen nach Erhebung zu löschen.
Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Der betreibende Verein hat für jede Trainings-und Übungsmaßnahme eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der genannten Regeln verantwortlich ist. Dieser ist auf der Liste zu dokumentieren.
Der betreibende Verein hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Nutzerinnen und Nutzern zu erheben und zu speichern, sofern die Daten nicht bereits vorliegen:
2.) Hygienekonzept
Für die Nutzung der Gemeindesportstätten ist es dringend erforderlich die aktuelle "Corona-Verordnung Sportstätten" einzuhalten. Die Vereine haben die Pflicht die Einhaltung zu gewähren.
Hierzu dienen die folgenden Hygienemaßnahmen, welche auch als Hygienekonzept bezeichnet werden können.
Eine Kontrolle dieses Konzeptes bzw. der Einhaltung dieses Konzeptes durch die Verwaltung ist jederzeit zu gewährleisten.
Trainer und Spieler waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände.
Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungen, und die Tischkanten zu reinigen. Gleiches gilt für die Tischumrandungen.
Ferner sind am Ende des Trainings die Bälle und die Schläger sowie ihre Hände zu reinigen. Danach ist unmittelbar die Sporthalle zu verlassen.
Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Ball, Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
Beim Tischtennis in der Halle wird jederzeit eine gute Belüftung des Spielortes gewährleistet. Dies sollte bspw. durch Stoßlüften in Spielpausen oder Öffnen zusätzlicher Ausgänge ergänzt werden.
In der Halle sind durch die Gemeinde die zentralen Maßnahmen auszuhängen. Der Hygiene-Beauftragte informiert zudem die Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Funktionäre und alle anderen Beteiligten über das Schutz-und Handlungskonzept und die konkrete Umsetzung durch den jeweiligen Verein bzw. Träger der Halle.
3.) Maximale Hallenbelegung / Trainingsbetrieb
Zur Berechnung der maximalen Personenbeteiligung am Trainingsbetrieb wurde seitens der Gemeinde Pfinztal die Größe der Hallenflächen bekannt gegeben. Diese betrage:
Schulsporthalle Kleinsteinbach: 179m²
Hagwaldhalle Kleinsteinbach: 410m²
Die maximale Zahl der Tische ist abhängig von den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl bezogen auf eine bestimmte Fläche.
Da Tischtennis mit einem Mindestabstand zum Trainingspartner derselben Platte gespielt wird und außer dem Holen der Bälle keine Bewegungswege zurückgelegt werden und zudem die Platte an einem festgelegten individuellen Standort steht, gilt die behördliche Minimalvorgabe von 10 qm pro Person.
Zum besseren Schutz der Spieler werden wir uns freiwillig den Vorschlägen des Deutschen Tischtennisbundes unterwerfen. Innerhalb dieser Vorgaben gelten ca. 5 x 10 Meter pro Tisch als Richtmaß, was ca. 50 qm für zwei Personen entspricht.
Danach können aus Sicherheitsgründen in der Schulturnhalle maximal 3 Tische aufgebaut. Dies bedeutet, dass sich maximal 6 Trainingsteilnehmer gleichzeitig zuzüglich zweier weiterer Betreuer in der Halle befinden dürfen.
Entsprechend können in der Hagwaldhalle maximal 8 Tische aufgebaut. Dies bedeutet, dass sich maximal 16 Trainingsteilnehmer gleichzeitig zuzüglich vier Betreuer in der Halle befinden dürfen.
Das Training ist für jeden Spieler an einer individuell zugeteilten Plattenhälfte durchzuführen.
Zur Abgrenzung mehrerer Tische werden Tischtennis-Umrandungen genutzt.
Aufgrund der Begrenzung der Anzahl der Trainingsteilnehmer ist es zweckmäßig, dass sich alle Spieler vor der Trainingsteilnahme beim Hygiene-Beauftragten oder beim Trainer für ein Training anmelden.
Trainer und Betreuer halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer und Betreuer einen Mund-Nase-Schutz.
Die Halle darf nur von den Personen betreten werden, die aktiv als Trainer oder Spieler am Training beteiligt sind. Eltern dürfen ihre Kinder in die Sporthalle bringen, müssen die Halle jedoch wieder verlassen, sobald die Kinder dem Trainer übergeben wurden. Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nicht in der Sporthalle aufhalten.
4.) Einzelheiten zum Trainingsbetrieb
Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich bereits außerhalb der Einrichtungen im Sinne des Absatzes umziehen und schon in Trainingskleidung die Halle betreten. Umkleiden und Duschräume bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen. Lediglich die Hallenschuhe werden in der Sporthalle gewechselt.
Toiletten und Waschbecken sind seitens des Hallen-Betreibers d.h. der Gemeinde, zur Nutzung freigegeben worden. Sie sind von dieser regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten. Die Gemeinde stellt ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände bereit sowie ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher. Sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen seitens der Gemeinde Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Kontakte außerhalb der Trainings-und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt.
Bei Zutritt zur Halle und bei deren Verlassen ist ebenfalls jeweils ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren.
Es müssen bei der Nutzung von Verkehrswegen ausreichende Schutzabstände sichergestellt werden.
Die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu Personen ist generell zu gewährleisten.
Körperkontakt ist untersagt.
Die Spieler verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten. Auf einen Seitenwechsel wird verzichtet.
Während der gesamten Trainings-und Übungseinheitenmuss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Ein Training von Sport-und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt, daher dürfen nie mehr als zwei Personen an einem Tisch spielen. Auf Doppel oder Rundlauf sowie andere Spiel- und Übungsformen, die mit mehreren Personen an einer Tischseite durchgeführt werden muss verzichtet werden.
Bei einem Einzeltraining darf der Trainer mit dem Spieler Balleimertraining machen. Dabei ist in jedem Fall ein Abstand von 1,5Metern zwischen Trainer und Spieler durchgängig einzuhalten. Der Spieler fasst die Bälle nicht an, die Bälle werden mittels der vorhandenen "Ballaufheberohre" gesammelt. Die Tischumrandungen sind so zu stellen, dass die Bälle innerhalb der abgetrennten Fläche verbleiben.
Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
Ferner sind in geschlossenen Räumen hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt.
Beim Ballholen ist auf die geltende Abstandsregelung von 1,5 Metern zu achten.
Die beiden Trainingspartner an jeder Tischtennisplatte haben nur eine überschaubare Anzahl an Bällen (maximal 10) zu nutzen. Bestenfalls sind diese zu kennzeichnen. Diese sind nur von den Spielern dieser Platte zu nutzen.
Fremde Bälle, also solche die die Box versehentlich verlassen haben, werden mit dem Fuß oder dem Schläger zurückgespielt.
Nach einem Wechsel der Trainingspartner an einer bestimmten Platte sowie nach Ende des Trainings sind die Bälle zu reinigen oder zu desinfizieren.
Die benutzten Sport-und Trainingsgeräte (Tische und Bälle) müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert. Das Desinfektionsmittel hat der Verein zu stellen.
Es dürfen ausschließlich persönliche Trainingsutensilien, insbesondere Schläger verwendet werden.
5.) Verbote
Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt weniger als 14 Tage vergangen sind oder die Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen die Halle nicht betreten. Gleiches gilt bei Symptomen akuter Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit.
Personen, die einer Covid 19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes an Training oder Wettkampf teilzunehmen.
Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes zu entrichten hat.